Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 2.0 | 24.01.2020
Einführung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Racing Unleashed Lounges
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die kurzfristige Vermietung von Räumen und sonstiger Infrastruktur der Racing Unleashed-Lounges zur Durchführung von Firmenveranstaltungen und zur Nutzung der in diesen Lounges zur Verfügung gestellten Rennsimulatoren, für die Organisation von Firmenveranstaltungen sowie für alle anderen damit verbundenen Dienstleistungen und Leistungen.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der zur Verfügung gestellten Räume, Bereiche oder Infrastruktur ist generell nicht vorgesehen und nur mit schriftlicher Zustimmung der Racing Unleashed AG zulässig.
1.3. Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Der Nutzungs- und Dienstleistungsvertrag (im Folgenden „der Vertrag“ genannt) kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots der Racing Unleashed AG durch den Kunden zustande.
2.2. Ist der Begünstigte nicht die Person, die die Bestellung abgibt, haftet der Kunde gegenüber dem Begünstigten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Kunde hat Racing Unleashed AG über die Identität des Kunden und des Begünstigten zu informieren und Racing Unleashed den Namen und die Adresse des tatsächlichen Begünstigten rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen. In diesem Fall muss der Kunde der Racing Unleashed AG eine entsprechende Erklärung des Begünstigten vorlegen.
2.3. Wird ein Vertrag mit mehr als einem Vertragspartner geschlossen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vertragspartner. Insbesondere haften alle Vertragspartner der Racing Unleashed AG gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen.
3. Dienstleistungen
3.1. Racing Unleashed AG verpflichtet sich, die vom Vertragspartner (dem Kunden) bestellten und von der Racing Unleashed AG zugesagten Dienstleistungen zu erbringen.
3.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vereinbarten Preise für diese und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen.
3.3. Die Dienstleistungen umfassen:
3.3.1. Nutzung der Lounge wie im Vertrag festgelegt.
3.3.2. Anleitung und Koordination mit verschiedenen Dritten (Simulatorbetreuer und Caterer).
3.3.3. Ein Mitglied des Eventmanagement-Teams fungiert während der Veranstaltung als verantwortliche Kontaktperson.
3.3.4. Endreinigung der Lounge nach der Veranstaltung.
4. Dauer der Dienste
Die Räumlichkeiten der Racing Unleashed AG können stundenweise, für halbtägige Veranstaltungen (vormittags oder nachmittags) und für ganztägige Veranstaltungen genutzt werden. Wird die vereinbarte Dauer der Veranstaltung überschritten, kann Racing Unleashed AG die daraus resultierenden internen und externen Kosten zusätzlich in Rechnung stellen.
5. Preisvorbehalt
Die im Angebot oder der Bestätigung angegebenen Preise basieren auf dem Stand der Kenntnisse oder dem Projektstand zum Zeitpunkt des Angebots oder der Bestätigung. Es gelten die zum Zeitpunkt des Angebots angegebenen Preise. Sollte sich der Umfang nach Vertragsschluss ändern, werden diese Änderungen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
6. Abrechnung
6.1. Alle vom Vertragspartner gewünschten Zusatzleistungen oder Wünsche vor Ort, die nicht im Basisangebot enthalten sind, wie z. B. erweitertes Catering oder vom Vertragspartner beauftragte Zusatzarbeiten, werden nach Möglichkeit von der Racing Unleashed AG erbracht. Sie werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
6.2. Vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung werden von der Racing Unleashed AG nach der jeweiligen Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur vollständigen Abrechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Racing Unleashed AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen.
6.3. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Vertragspartners ist nur möglich, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.
6.4. Wenn im Angebot keine Mehrwertsteuer erwähnt wird, enthalten die vereinbarten Preise keine Mehrwertsteuer.
6.5. Die Racing Unleashed AG ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Zahlung eines angemessenen Vorschusses zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses und die Zahlungstermine müssen schriftlich vereinbart werden.
7. Rücktritt durch den Vertragspartner
Tritt der Vertragspartner vor der Veranstaltung vom Vertrag zurück, wird folgende Entschädigung fällig:
- 30 Tage vor der Veranstaltung: 80% des Pauschalpreises (Gesamtpreis)
- 15 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Pauschalpreises (Gesamtpreis)
Wir behalten uns das Recht vor, eine weitere Entschädigung zu verlangen.
8. Rücktritt durch Racing Unleashed AG
8.1. Hält der Vertragspartner vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen oder -termine nicht ein, ist Racing Unleashed AG berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
8.2. Racing Unleashed AG ist auch berechtigt, aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften oder im Falle eines Verstoßes des Vertragspartners gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrags zwischen Racing Unleashed AG und dem Vertragspartner vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
a) Höhere Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Racing Unleashed AG liegen, machen die Vertragserfüllung unmöglich;
b) Veranstaltungen werden auf der Grundlage irreführender oder falscher Angaben über wesentliche Fakten gebucht, z. B. den tatsächlichen Veranstalter oder Zweck;
c) Racing Unleashed AG hat begründeten Grund zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährden könnte.
8.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch die Racing Unleashed AG hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.
9. Änderungen der Teilnehmerzahl, der Räume oder der Nutzungszeiten
Änderungen der Teilnehmerzahl müssen der Racing Unleashed AG mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer Änderung gilt Folgendes:
a) Erhöhungen der Teilnehmerzahl bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Racing Unleashed AG. Daraus resultierende Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
b) Im Falle einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist Racing Unleashed AG berechtigt, die vom Vertragspartner bei Annahme des Angebots von Racing Unleashed AG bestätigten Kosten in Rechnung zu stellen.
c) Änderungswünsche des Vertragspartners/Veranstalters in Bezug auf Räume, deren Nutzung und/oder Ausstattung einschließlich der technischen Infrastruktur, die vor oder während der Veranstaltung kurzfristig in Betrieb genommen werden, sind kostenpflichtig.
10. Catering/Essen und Trinken im Freien
10.1. Das Catering wird von der Racing Unleashed AG in Auftrag gegeben.
10.2. In der Regel darf der Vertragspartner keine Speisen oder Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Racing Unleashed AG. In diesen Fällen werden die Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur wie vereinbart berechnet.
11. Zusätzliche technische Unterstützung
Sollte die vorhandene Technologie nicht ausreichen, muss jede weitere technische Installation ausschließlich von der Racing Unleashed AG oder ihren jeweiligen Partnern durchgeführt werden. Sollte Racing Unleashed AG verpflichtet sein, zusätzliche technische Ausrüstung oder andere Dienstleistungen für den Vertragspartner zu beschaffen, tut sie dies im Namen des Vertragspartners und auf dessen Kosten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Racing Unleashed AG alle Aufwendungen und Auslagen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung anfallen, zu erstatten und Racing Unleashed AG von allfälligen Verbindlichkeiten freizustellen.
12. Haftung
12,1. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Racing Unleashed AG für alle Verluste und alle Schäden an Gebäuden, Simulatoren oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter, sonstige dem Vertragspartner nahestehende Dritte oder dessen gesetzliche Vertreter verursacht werden.
12,2. Die Racing Unleashed AG kann vom Vertragspartner die Stellung geeigneter Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen oder Garantien) zur Deckung möglicher Schäden verlangen.
12,3. Racing Unleashed AG übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung oder Gegenständen, insbesondere solchen, die vom Vertragspartner, seinen Mitarbeitern, Assistenten oder Gästen mitgebracht wurden.
12,4. Die von der Racing Unleashed AG zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unterliegen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Feuer, Polizei und Betrieb. Der Vertragspartner hat diese ebenfalls jederzeit einzuhalten.
12,5. Alle vom Vertragspartner zu einer Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungsstücke oder sonstigen Gegenstände, einschließlich persönlicher Gegenstände, verbleiben in der Verantwortung des Vertragspartners, solange er sich vor Ort aufhält. Die Racing Unleashed AG übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle zu einer Veranstaltung mitgebrachten Materialien wie Flipcharts und handgeschriebene Notizen, Werbeartikel, Dokumente aller Art usw. müssen am Ende der Veranstaltung sofort und angemessen entfernt werden.
12,6. Vom Vertragspartner verursachte Schäden oder übermäßige Verschmutzungen werden nach Ende der Veranstaltung von der Racing Unleashed AG auf Kosten des Vertragspartners repariert oder gereinigt. Nach der Veranstaltung zurückgelassene Gegenstände können von der Racing Unleashed AG auf Kosten des Vertragspartners entfernt und aufbewahrt werden.
12,7. Wenn die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder Aufwand verbunden ist, kann Racing Unleashed AG die Artikel lagern und die Raummiete bis zur Abholung in Rechnung stellen. Racing Unleashed AG behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass ein größerer Schaden entstanden ist. Hinterlassene Dokumente werden maximal zwei Tage aufbewahrt, danach werden sie auf Kosten des Vertragspartners entsorgt.
13. Versicherung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine angemessene Haftpflicht- und Sachversicherung zum Schutz vor Personen- und Sachschäden abzuschließen. Die Racing Unleashed AG ist berechtigt, die entsprechende Police einzusehen. Sollte sie der Auffassung sein, dass der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, kann sie verlangen, dass der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt wird. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Racing Unleashed AG (siehe Anlage).
14. Abschließende Bestimmungen
14,1. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen Racing Unleashed AG und dem Vertragspartner, die Annahme von Angeboten der Racing Unleashed AG oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und bedürfen der Zustimmung aller Vertragsparteien.
14,2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Racing Unleashed AG in 6330 Cham, Schweiz.
14,3. Der Gerichtsstand ist 6300 Zug, Schweiz.
14,4. Es gilt schweizerisches Recht.
14,5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.