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AGB

Version 2.0

Einleitung

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Lounges von Racing Unleashed im Rahmen von Veranstaltungen und Rennsimulatoren.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für kurzfristige Mietverträge über Räume und Infrastruktur der Racing Unleashed Lounges sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Unter- oder Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots von Racing Unleashed AG zustande. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch mit dem Begünstigten, wenn dieser abweicht. Bei mehreren Vertragspartnern gelten die AGB für alle.

Leistungen

Racing Unleashed verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dazu zählen Raumnutzung, Koordination Dritter, ein Ansprechpartner vor Ort sowie die Endreinigung.

dauer der Leistungen

Die Nutzung erfolgt stundenweise, halbtags oder ganztägig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit können Zusatzkosten entstehen.

Preisvorbehalt

Preise beruhen auf dem Stand zum Angebotszeitpunkt. Änderungen nach Vertragsabschluss werden nach geltenden Sätzen abgerechnet.

Abrechnungen

Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Zahlung ist binnen 30 Tagen fällig. Bei Verzug fallen 5 % Verzugszinsen an. Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, sofern nicht anders angegeben.

Rücktritt durch den Vertragspartner

Bei Rücktritt gelten folgende Pauschalen:

  • 30 Tage vor dem Event: 80 %
  • 15 Tage vor dem Event: 100 %
Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Rücktritt durch Racing Unleashed AG

Ein Rücktritt ist bei Zahlungsverzug, höherer Gewalt, falschen Angaben oder Sicherheitsrisiken möglich. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Änderunge Teilnehmerzahl, Räume, Zeiten

Änderungen sind spätestens 5 Werktage vorher mitzuteilen. Erhöhungen bedürfen Zustimmung. Reduzierungen können kostenpflichtig bleiben. Kurzfristige Änderungen werden berechnet.

Catering und mitgebrachte Speisen/Getränke

Catering erfolgt durch Racing Unleashed. Eigene Speisen/Getränke sind nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig und verursachen Kosten.

Technik und Zusatzleistungen

Technische Erweiterungen erfolgen ausschließlich durch Racing Unleashed oder Partner. Alle Auslagen sind vom Vertragspartner zu erstatten.

Haftung

Der Vertragspartner haftet für Schäden durch seine Teilnehmer. Eine Haftung von Racing Unleashed für Verlust, Diebstahl oder Schäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit. Eventuelle Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.

Versicherung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht/Sachwerte) vorzuhalten. Racing Unleashed kann Nachweise verlangen und Anpassungen fordern.

Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Zug (Schweiz), Erfüllungsort ist Cham. Es gilt Schweizer Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.